| Rolle rückwärts in der Frage Ersthelferausbildung von Sportlehrkräften. Große Aufregung herrschte nach einem Schulleiterbrief durch die Stabsstelle Arbeitsschutz des LaSuB vom 30.09.2019. Dieses Schreiben beinhaltete die Aussage, dass, mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ersten Hilfe von Sportlehrkräften, jede Sportunterricht erteilende Lehrkraft auch aktuelle Ersthelferin oder aktueller Ersthelfer sein muss.
Nach Rücksprache mit der Unfallkasse Sachsen (Kostenträger) wird diese Aussage in einem neuen Schulleiterbrief vom 29. Oktober 2019 durch die Stabsstelle revidiert und auf die schon bisher bestehende allgemeine Regelung für Schulen (ab 20 Beschäftigte) verwiesen, dass 5 % Ihrer Lehrkräfte zum Ersthelfer aus- und alle 2 Jahre fortgebildet werden müssen. Alle weiteren Beschäftigten werden als Helfer in der Ersten Hilfe aus- und alle 4 Jahre fortgebildet. Der Hintergrund ist, dass die Kosten für die Ausbildung von (Sport-) Lehrkräften zu Ersthelfern oberhalb der 5%- Quote liegen und derzeit nicht von der Unfallkasse Sachsen übernommen werden. Es wird nunmehr lediglich darauf verwiesen, dass Schulen, die noch nicht die Quote von 5 % ausgebildeten Ersthelfern erreicht haben, bei der Gewinnung besonders Sportlehrer in den Fokus nehmen sollen.
Wir als Sportlehrerverband Sachsen unterstützen mit unserem Kooperationspartner Unfallkasse Sachsen eine sicherheits- und unfallpräventive Gestaltung des Sportunterrichts an Schulen und gestalten daher jährlich gemeinsam die Regionalen Sportlehrerkonferenzen. Wir würden uns freuen, viele Sportlehrkräfte dort zu begrüßen.