| Ab 15.05.2020 tritt eine neue, geänderte Sächsische Corona-Verordnung in Kraft. Diese besitzt vorläufig Gültigkeit bis zum 05.06.2020. Erneut haben wir versucht die Regelungen, ohne rechtliche Gewähr, mit Bezug zum Schulsport zusammenzutragen.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, führen wir hier nur aktuelle Änderungen auf. Alte Regelungen die weiterhin Bestand haben, können in unserem früheren Bericht nachgelesen werden.
Für weitere Details, wie gewohnt, auf das Plus-Zeichen neben den Paragraphen klicken.
Die wichtigste Maßgabe, die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und Anordnung […] ist derzeit noch nicht mit neuem Stand veröffentlicht. Siehe dazu auch folgenden Link (amtliche Bekanntmachungen des Landes Sachsen).
Die Corona-Schutz-Verordnung hat keine weitere Änderung die den Schulsport oder die Regelung zum Sportunterricht betrifft. Die Hygieneregeln bestehen ebenso in ihrer Fassung fort.
Quelle Corona-Schutzverordnung: Corona-Schutz-Verordnung (Stand 12.05.2020)
Was ist zusätzlich ab dem 15.05.2020 beim Sportunterricht bzw. bei Bewegungszeiten zu beachten?
[...] Sonstige Veranstaltungen an Schulen und Sportunterricht an Grundschulen sowie in der Primarstufe der Förderschulen finden nicht statt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der sportpraktischen Prüfungsteile bei den Abiturprüfungen an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung und den Abschlussprüfungen an den Sportoberschulen werden die dafür notwendigen Sportstätten ausschließlich für die Prüfungsteilnehmer, die Fachprüfungskommissionen und für das zur Prüfungsdurchführung notwendige Personal unter der Maßgabe geöffnet, dass alle Hygieneregeln, insbesondere die im Sinne der Ziffer 2., eingehalten werden. Die Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern erfolgt nach Antrag der Schule beim Olympiastützpunkt Chemnitz durch diesen direkt.