| Ab 15.05.2020 tritt eine neue, geänderte Sächsische Corona-Verordnung in Kraft. Diese besitzt vorläufig Gültigkeit bis zum 05.06.2020. Erneut haben wir versucht die Regelungen, ohne rechtliche Gewähr, mit Bezug zum Schulsport zusammenzutragen.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, führen wir hier nur aktuelle Änderungen auf. Alte Regelungen die weiterhin Bestand haben, können in unserem früheren Bericht nachgelesen werden.
Für weitere Details, wie gewohnt, auf das Plus-Zeichen neben den Paragraphen klicken.
Die wichtigste Maßgabe, die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und Anordnung […] ist derzeit noch nicht mit neuem Stand veröffentlicht. Siehe dazu auch folgenden Link (amtliche Bekanntmachungen des Landes Sachsen).
Die Corona-Schutz-Verordnung hat keine weitere Änderung die den Schulsport oder die Regelung zum Sportunterricht betrifft. Die Hygieneregeln bestehen ebenso in ihrer Fassung fort.
Quelle Corona-Schutzverordnung: Corona-Schutz-Verordnung (Stand 12.05.2020)