| Ab 06.06.2020 tritt eine neue, geänderte Sächsische Corona-Verordnung in Kraft. Diese besitzt vorläufig Gültigkeit bis zum 29.06.2020. Erneut haben wir versucht die Regelungen, ohne rechtliche Gewähr, mit Bezug zum Schulsport zusammenzutragen.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, führen wir hier nur aktuelle Änderungen auf. Alte Regelungen die weiterhin Bestand haben, können in unserem früheren Bericht nachgelesen werden.
Für weitere Details, wie gewohnt, auf das Plus-Zeichen neben den Paragraphen klicken.
Die wichtigste Maßgabe, die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 ist hier zu finden. (Stand: 03.06.2020)
Ein weiteres wichtiges Dokument ist zudem die Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus gültig ab dem 04.06.2020. Dies ist im Original hier nachzulesen.