| Am 18.06.2020 haben wir ein Antwortschreiben aus dem Staatsministerium für Kultus erhalten. Vorausgegangen war ein Brief unseres Präsidenten Peter Pattke, der bezugnehmend auf die Wiederaufnahme des Unterrichts konkret die Durchführung des Sportunterrichts in den Blick nahm.

Wir geben die Fragen unseres Briefes sowie die Antworten des Kultusministers Herrn Piwarz hier in Auszügen wieder:
Sportlehrerverband Sachsen
In Ihrem Schulleiterbrief zur „Wiederaufnahme des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Gymnasien“ vom 8.5.2020 stand: „Sportunterricht kann dann durchgeführt werden, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Wochen ist davon auszugehen, dass es hier im Laufe dieses Schuljahres weitere Maßgaben geben kann.“ […] Durch Abstandsregelungen, Sperrungen der Hallen, spezifischen Kontaktbeschränkungen und Verbot von Kontakt- und Mannschaftssportarten ist Sportunterricht im eigentlichen Sinne bisher nur schwer durchführbar.
Kultusminister Piwarz
Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen ist der Schulbetrieb seit dem 18. April 2020 sukzessive wiederaufgenommen worden. Der schrittweise Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht in den Sekundarstufen I und II ermöglicht u.a. Bewegungsangebote in der Sportunterrichtszeit. Für den auf Handlung und Bewegungsvollzug orientieren Sportunterricht erfordern die geltenden Abstands- und Hygieneregeln von Schulen und Lehrkräften, den Unterricht hinsichtlich der jeweils gültigen lnfektionsschutzmaßnahmen anzupassen. Ein angepasstes vollumfängliches Konzept zur Sicherstellung der Distanzregeln und Hygienevorschriften muss an jeder Schule individuell erstellt werden.
Sportlehrerverband Sachsen
Verschiedenste Anfragen und Rückmeldungen unserer Mitglieder bestätigen jedoch an den Schulen einen erheblichen „Flickenteppich“ in der Schulpraxis. Dies führt von der überwiegenden Aussetzung des Sportunterrichts bis hin zu regulären Durchführungen im Präsenzunterricht, teilweise auch im Widerspruch zu gesetzlichen Schutzbestimmungen. Durch die Öffnung kommunaler Hallen ab dem 11.5.2020 nur für den organisierten Vereinssport hat sich für viele Sportlehrerinnen und Sportlehrer und auch die verantwortlichen Schulleiter die Unsicherheit noch erhöht.
Kultusminister Piwarz
Konkretere Vorgaben zu Präsenzzeiten und zur Umsetzung der Stundentafel werden auch weiterhin durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus nicht erfolgen. Die Unterschiedlichkeit der örtlichen Bedingungen, insbesondere die räumlichen und personellen Voraussetzungen, ist so groß, dass eine auf die jeweilige Schule zugeschnittene Planung erfolgen muss. Auch die Vorgaben und Auflagen der Schulträger müssen Berücksichtigung finden. Dies erfordert ein Ausloten der individuellen Möglichkeiten und Bedingungen vor Ort. Schulleitungen und Fachkonferenzen entscheiden auf Grund der jeweiligen Rahmenbedingungen, welche Unterrichtsfächer und inhaltlichen Schwerpunkte bis Schuljahresende umgesetzt werden können.
Sportlehrerverband Sachsen
Mit den heute medial verkündeten, weitreichenden Lockerungen auf Grund des Inkrafttretens der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab 6.6.2020, hat Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller in Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) einen Paradigmenwechsel im organisierten Vereinssport angekündigt. Das ab 6.6.2020 dort keine Beschränkungen mehr für bestimmte Sportarten und Hallen vorhanden sind und auch kein Abstandsgebot mehr zu beachten ist, stellt auch die Situation für den Sportunterricht in den Schulen neu dar.
Daraus ergibt sich für uns die Frage, ob die dann für den organisierten Vereinssport geltenden Regelungen auch für den Sportunterricht in den Schulen zu übertragen sind?
Kultusminister Piwarz
Um Ihre abschließende Frage bezüglich des Vereinssports zu beantworten: Für den Unterrichts- und Schulbetrieb sind von jeher aus versicherungsrechtlicher Sicht andere Herangehensweisen erforderlich. Die gegenwärtig für den organisierten Sport geltenden Öffnungsregeln können entsprechend der bis 29.06.2020 geltenden Allgemeinverfügung für Schulen nicht auf den Schulsport übertragen werden.
Eine klare Positionierung des SMK ist aus dem Antwortschreiben nicht abzuleiten und damit bleibt die Verantwortung für das Erstellen eines umfassenden Hygienekonzeptes sowie die Abschätzung zur Durchführung des Sportunterrichtes bei den Schulleitungen und Sportlehrkräften an den Schulen.
Es bleibt dabei: „Nur Schulsport bewegt Alle“ und daher bleiben wir gerade mit Hinblick auf den angekündigten Regelbetrieb an Schulen ab dem Schuljahr 2020/21 mit dem Kultustministerium im Kontakt und hoffen hier eine klare Perspektive für unsere Mitglieder und Sportkolleginnen und Sportkollegen zu erhalten.