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Aktuelle Rahmenbedingungen

Veröffentlicht von Paul Döring am 20. Juli 2020

| Der Staatsminister für Kultus Herr Piwarz hat in seinem Schulleiter-Schreiben vom 09. Juli 2020 die Aussicht auf das kommende Schuljahr gegeben. Wir möchten Euch an dieser Stelle über die für den Schulsport wichtigsten Inhalte informieren.

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 soll für Schularten und Klassenstufen der Regelbetrieb mit fünf Tagen Präsenzunterricht an den Schulen starten. Dabei werden alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen und Kursen unterrichtet. Bestehen bleiben dabei die bisher eingeübten und schulspezifischen Hygienemaßnahmen.

Anlage I. 1 - Handlungsleitfaden zur Organisation des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen
5. Hinweise zu ausgewählten Fächern:
Der Unterricht in Fächern/Kursen wie Sport, Musik, Darstellendes Spiel und Theater kann grundsätzlich stattfinden. Lerninhalte und Methoden sind aber so zu wählen, dass die jeweils gültigen Hygieneregeln eingehalten werden können.

Genauer zum Fach Sport:

  • Alle geltenden Maßnahmen des Infektions- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten und ohne Einschränkungen umzusetzen, z. B. sollte auf Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen verzichtet werden.
  • Vor Betreten der Sporthalle und nach dem Sportunterricht muss Händehygiene möglich sein.
  • Sportgeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
  • Regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Sporthalle, einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume ist erforderlich.
  • Im Mittelpunkt des Unterrichts stehen Bewegungsangebote, die keine intensiven körperlichen Kontakte erfordern, z. B. entsprechende Spiele und Spielformen oder leichtathletische Übungen, dagegen ist Judo nicht durchführbar.
  • Soweit möglich, sind Sport und Bewegung im Freien dem Unterricht in der Halle vorzuziehen.
  • In Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens kann insgesamt oder regional die Anpassung von Unterrichtsabläufen im Fach Sport erforderlich werden, z. B. methodische und inhaltliche Einschränkungen.
  • Hinweise zum Schwimmunterricht:
    o Schwimmunterricht findet entsprechend des Lehrplanes Sport statt.
    o Zusätzliche Auflagen durch die jeweilige Kommune bzw. durch den Betreiber der Schwimmhalle sind zu beachten.
    o Es bedarf einer zusätzlichen, vertiefenden Absprache und einer Zusammenführung/ Bündelung möglicher, unterschiedlicher Hygienekonzepte der Schule und der Schwimmhalle.
  • Fortbildung Sportlehrkräfte
    o Rettungsschwimmen: Alle Fortbildungslehrgänge, die in Zusammenarbeit mit DLRG oder DRK/Wasserwacht durchgeführt werden, finden statt.
    o Ski-Alpin (1. Woche in den Oktoberferien in Österreich):
    Die Fortbildung findet statt. Teilnehmen dürfen nur Lehrkräfte, die eine Neuausbildung benötigen. Für die Auffrischung von Kenntnissen sind die Tagesveranstaltungen im Januar 2021 zu nutzen.
    o Erforderliche Zertifikatskurse, z. B. Skilanglauf, Eislauf, Klettern, Inlineskaten, Wasserfahrsport, werden durchgeführt.
Anlage I. 2 Schulische Angebote, Veranstaltungen und Ganztagsangebote
Hinweise zu schulsportlichen Wettbewerben:
  • Mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebes in Schulen finden im September 2020 zunächst keine schulsportlichen Wettbewerbe auf Stadt-, Kreis- und Regionalebene statt.
  • Die Durchführung von schulsportlichen Wettbewerben ist in Abhängigkeit vom Pandemieverlauf frühestens ab Oktober 2020 zu planen.
  • Die Entscheidung zur Teilnahme trifft die Schulleitung nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung. Dabei ist das Infektionsgeschehen innerhalb der eigenen Schule, der teilnehmenden Schulen und auch der Stadt/des Landkreises (lokale oder regionale Infektionsherde) zu beachten.
Quelle: Staatsministerium für Kultus

Link zur Anlage I - Handlungsleitfaden
Link zur Anlage II - Schulische Angebote
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Paul Döring
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