| Das Gute zuerst – am 30.04.2021 wird ein virtueller runder Tisch zum Thema “Nichtschwimmer-Welle” auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit wichtigen Verbänden aus dem Bereich Schwimmen und dem Sportlehrereverband stattfinden. Die mediale Berichterstattung hatte dieses Thema bereits vor rund 14 Tagen aufgegriffen und in verschiedenen Beitragsformaten wurde die Notwendigkeit des zügigen Handelns zum Ausdruck gebracht. Der Sportlehrerverband Sachsen hat sich hier sehr früh und klar für eine Diskussion zu dieser Problematik mit den staatlichen und kommunalen Entscheidungsträgern und verantwortlichen Verbänden öffentlich ausgesprochen.
Update: Mit der aktualisierten sächsischen Coronaschutzverordnung vom 04.05.2021 ist nach Teil 4 §20 die Nutzung von Hallen- und Freibädern für die Nutzung für den schulischen Schwimmunterricht in der Primarstufe erlaubt. Ebenso für die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung oder für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit. Nun müssen die Kommunen und Landkreise aktiv werden und die Schwimmflächen für die Kinder im Grundschulalter öffnen und den Schwimmunterricht absichern.
Die Nichtschwimmer-Welle ist Realität und bedeutet für zwei Grundschuljahrgänge den fast vollständigen Ausfall der Schulschwimmkurse zur Ausbildung der ersten Schwimmkompetenzen. Bereits vor der Corona-Pandemie war der Schwimmunterricht durch personelle Engpässe und Herausforderungen in der Infrastruktur an seiner Belastungsgrenze und lag nicht selten darüber. Erschwerend kam hinzu, dass bei Anfänger-Kursen der öffentlichen Bäderanstalten Wartezeiten von bis zu drei Monaten für einen schulunabhängigen Schwimmkurs bei vielen Kommunen und Landkreisen den Normalfall darstellten.
Durch die Pandemie und die damit verbundenen Schwimmhallen-Schließungen hat sich diese bereits vorhandene Problemlage drastisch verschärft. Jetzt bedarf es einer gemeinsamen und gezielten Kraftanstrengung, diesen Ausbildungsstau bei den “Corona-Jahrgängen” an den sächsischen Grundschulen abzubauen. Dieser muss neben den regulär weiterlaufenden Schwimmzeiten der nächsten Jahrgänge, bei gleichbleibenden Hallenflächen realisiert werden. Dieser Umstand offenbart die Tragweite der derzeitigen Herausforderung für die es keine einfachen Lösungen geben wird.
Ein Blick ins Ausland gibt Hoffnung, denn vom Imperial College London, eine der forschungsstärksten und renommiertesten Universitäten der Welt, gibt es äußerst erfreuliche Studienergebnisse zum Thema sicher Schwimmen in der Corona-Pandemie. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie zeigen, dass die Infektiösität des Covid-Virus binnen 30 Sekunden um das 1.000-fache im Chlorwasser sinkt und das Risiko einer Ansteckung beim Schwimmen daher faktisch gegen null geht. Schwimmkurse finden seit Veröffentlichung der Studie bereits wieder in Großbritannien statt (Quelle).
Als erste Lösungsansätze haben wir als Sportlehrerverband Sachsen ein Positionspapier erstellt. Dieses stützt sich auf drei wichtige Säulen:
(1) Zeitweise Erhöhung der Schwimmhallenkapazitäten für das Schulschwimmen
Nur Schulsport bewegt alle – um wirklich alle Schüler:innen zu erreichen, sollte der Schwimmunterricht mit Öffnung der Bäderanstalten schnellstmöglich wieder aufgenommen werden.
Das heißt neben dem regulären Schwimmunterricht in der Klassenstufe 2 müssen nun die Kinder der Klassenstufe 3 und 4 parallel im Schwimmen beschult werden.
Wenn es die Rahmenbedingungen zulassen und ein Hygienekonzept konzipiert ist, können die derzeit halbierten und regelmäßig getesteten Klassen als feste Kohorte zum Schwimmunterricht gehen. Die Abstände können auf den Schwimmbahnen ohne Weiteres und durch einen Einbahnbetrieb auch während der Übungen eingehalten werden. Eine gut geplante Staffelung in den Umkleiden ist ebenso einfach zu realisieren.
Genau diesen Hygienerahmen nutzt man derzeit auch für die Umsetzung des Sportunterrichtes in Sachsen.Die zeitlich begrenzte Erhöhung der Kapazitäten kann natürlich nur zu Lasten der öffentlichen Schwimmzeiten, der Schwimmvereine und Reha- oder Präventions-Sportgruppen funktionieren.
In der Abwägung der Gefahren für Nichtschwimmer und Schwimmanfänger ist dies jedoch eine zeitweise Einschränkung, die als gesellschaftliche Aufgabe und generationenübergreifende Verantwortung zu verstehen ist. Vielleicht ist die Einbindung der Schwimmvereine sogar eine Möglichkeit, um die Übungsleiter und Trainer für diese Phase zu gewinnen.
(2) Kurse zum Aufholen der Ausfallstunden
Für die betroffenen Grunschüler:innen müssen zusätzlich Kompakt- und Intensiv-Kurse angeboten werden, die das Nachholen der grundlegenden Schwimmfertigkeiten ermöglichen.
Diese freiwilligen Kurse können in den Ferien liegen, müssten dann aber zahlenmäßig deutlich aufgestockt werden. Die Abdeckung kann durch das Personal der Bäderbetriebe, aber auch durch qualifizierte Ausbilder, Rettungsschwimmer:innen und Trainer:innen der Verbände DLRG, DRK Wasserwacht und ebenso auf Honorarbasis durch Lehrkräfte der Sächsischen Schulschwimmzentren oder andere zertifizierte Lehrkräfte erfolgen.
Dies geht natürlich einerseits zu Lasten der Haushalte – gegenüber der Gefahrenabwägung von ansteigenden Badeunfällen und Ertrinkenden, mit denen zu rechnen wäre, ist dieses Argument nicht zu halten. Andererseits ist in dieser Urlaubszeit für Kinder, Eltern, Lehrer:innen und Trainer:innen nicht damit zu rechnen, dass der entstandene Bedarf großflächig abgedeckt werden kann.
Um diese zahlungspflichtigen Kurse auch Kindern zu ermöglichen, die aus sozial benachteiligten Familien stammen, muss ggf. gemeinsam mit dem Sozialministerium über “Schwimmgutscheine” diskutiert werden.
(3) Verantwortung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten
Die Vermittlung der Schwimmkompetenz wird als staatliche Aufgabe verstanden und dies ist aus vielen Gründen gut und richtig.
Gleichzeitig tragen aber die Eltern und Erziehungsberechtigten eine mindestens genauso hohe Verantwortung dafür, dass ihre Kinder an den sicheren Umgang mit Wasser herangeführt werden und bei beaufsichtigten Wasserzeiten die Schwimmfähigkeiten weiter üben und verbessern können. Denn nur so ist ein bedenkenloser Badeurlaub oder Ausflug an den nahen Badesee möglich.
Mit Hilfe einer Informationsbroschüre von Sportlehrer- und Schwimmverbänden für Elternhäuser und Schwimmanfänger:innen kann einem Schwimmkurs vorgebaut werden. Typische Berührungsängste vor dem Element Wasser können so im gewohnten Umfeld (Badewanne, Waschbecken, Planschbecken im Garten) abgebaut werden. Ideen zur Wassergewöhnung, spielerischen Übungen zum ersten Ausatmen unter Wasser und kleinen Spielformen zur Wasserlage können den Eltern so wertvolle Anregungen geben.
Wir freuen uns auf den Austausch und werden das Thema weiter aktiv begleiten.
2 Comments
Ich hoffe sehr, dass euer Gespräch mit Herrn Piwarz bis ins LASUB vordringt. Denn der Wille unserer Schule einschl. Gemeinde, den versäumten Schwimmunterricht nachholen zu wollen, ist sehr wohl da – nur gibt die LASUB dafür keine Stunden in der Planung frei. So die Info der SL in der gestrigen Online-Schulkonferenz. Für uns kommt erschwerend hinzu, dass noch unmittelbar vor Corona die Schwimmhalle saniert wurde und schon geschlossen war. Die aktuelle Klasse 4. konnte damals als 1.Kl. im 2.Hj. den Schwimmunterricht vorziehen. Für unsere aktuellen Klassenstufen 2 und 3 ist kein Stundenpool zur Nachholung wegen Hallenschließung bzw. Corona vorgesehen.
Tatsächlich war das Gespräch im Kultusministerium sehr zielorientiert und es wurden ministeriell die richtigen Schritte eingeleitet.
Die angedachte schnelle Rückführung der Grundschulklassen zum Schulschwimmen kam nun aber auf den nächsten Arbeitsebenen ins Stocken.
Die angedachte zügige und unbürokratische Organisation ist nicht erfolgt.
Das führt natürlich bei uns, den KollegInnen und vor allem bei den SchülerInnen und Eltern zu viel Unverständnis und Ärger.
Der Weg über die eigene Schulleitung mit der Anfrage an das LaSuB, um schnelle Klärung und Lösung ist auf jeden Fall der richtige Weg.
Das nach wie vor zu wenig Zeiten, Personal und Bahnen zur Verfügung stehen, werden wir leider nicht kurzfristig lösen können, bleiben aber dran.